Geschäftsführerhaftung / Vertretung von Krankenkassen

Beratung bei Geschäftsführerhaftung


Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung  
Arbeitgeber unterliegen zahlreichen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, u.a. der Pflicht zur ordnungsgemäßen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse. Was aber passiert, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind als Einzugsstelle nach dem Gesetz verpflichtet, die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung zu überwachen und im Falle der Nichtzahlung Rückstände einzuziehen. D.h. führt der Arbeitgeber die Beiträge nicht ab, so kann (bzw. muss) die Krankenkasse aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gegen den Arbeitgeber vorgehen. Neben dem öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber existiert parallel ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen das vertretende Organ (Geschäftsführer, Vorstand etc.). Im Falle einer von ihm zu verantwortenden Nichtentrichtung der Beiträge muss sich der Geschäftsführer einer GmbH daher u.U. mit einer gegen ihn persönlich – und damit auf sein Privatvermögen - gerichteten Inanspruchnahme auseinandersetzen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich der zivilrechtlichen Beratung und Vertretung von Krankenkassen steht DGSD Fachanwälte sowohl Sozialversicherungsträgern als auch Privatpersonen bei der Durchsetzung/ Abwehr von Schadenersatzansprüche wegen Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung zur Verfügung. 





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